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GEBÜHREN DER GEMEINDE UNTERMÜNKHEIM

Die Gemeinde Untermünkheim orientiert sich an den Empfehlungen/Vorgaben des Landesrichtsatz („württembergisches Modell“). Die Gebühren werden jährlich an diese Vorgaben angepasst.

Zusätzlich wird für die Anmeldung Ihres Kindes eine Gebühr von 30 fällig.

Kinder, die die Ganztagesbetreuung oder die verlängerten Öffnungszeiten ( VÖ7) nutzen, haben die Möglichkeit sich zu einem warmen Mittagessen anzumelden. Hierfür wird zusätzlich ein Betrag von 5 € pro Mittagessen erhoben. Eltern deren Kindergartenbeitrag vom Landratsamt übernommen wird, können eine Übernahme der Kosten des Mittagessens beantragen.

Ihr Ansprechpartner im Rathaus wenn es um Fragen rund um die Gebühren geht:

Veronika Flaig
0791 97087-14
E-Mail

1. Höhe der Elternbeiträge für den Kindergarten Ü3 (VÖ 6)

Der ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 geltende Elternbeitrag beträgt:

Anzahl der Kinder Kosten (mtl.)
für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 208 €
für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 161 €
für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 110 €
für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 36 €
für Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr verdoppelt sich der Beitrag  

2. Höhe der Elternbeiträge für die Verlängerte Öffnungszeiten Ü3 (VÖ 7)

Der ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 geltende Elternbeitrag beträgt:

Anzahl der Kinder Kosten (mtl.)
für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 243 €
für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 188 €
für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 128 €
für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 42 €
für Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr verdoppelt sich der Beitrag  

3. Höhe der Elternbeiträge für Ganztagsbetreuung (GT)

Der ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 geltende Elternbeitrag beträgt:

Ganztagesbetreuung Ü3 (GT)

1 Kind

< 18 Jahre

2 Kinder

< 18 Jahre

3 Kinder

< 18 Jahre

> 3 Kinder

< 18 Jahre

GT 1 x pro Woche 292 € 226 € 154 € 50 €
GT 2 x pro Woche 340 € 263 € 179 € 59 €
GT 3 x pro Woche 389 € 301 € 205 € 67 €
GT 4 x pro Woche 437 € 338 € 230 € 76 €
Für Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr verdoppelt sich der Beitrag

 

1. Höhe der Elternbeiträge für die Kleinkindbetreuung U3 (VÖ6):

Der ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 geltende Elternbeitrag beträgt:

Anzahl der Kinder Kosten (mtl.)
für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 595 €
für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 443 €
für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 299 €
für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 117 €

2. Höhe der Elternbeiträge für drei zusammenhängende Tage pro Woche (VÖ6)

Der ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 geltende Elternbeitrag beträgt:

Anzahl der Kinder Kosten (mtl.)
für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 357 €
für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 266 €
für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 179 €
für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 70 €

 

1. Höhe der Elternbeiträge für die Kleinkindbetreuung U3 (VÖ7):

Der ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 geltende Elternbeitrag beträgt:

Anzahl der Kinder Kosten (mtl.)
für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 694 €
für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 517 €
für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 349 €
für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 137 €

2. Höhe der Elternbeiträge für drei zusammenhängende Tage pro Woche

Der ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 geltende Elternbeitrag beträgt:

Anzahl der Kinder Kosten (mtl.)
für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 416 €
für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 310 €
für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 209 €
für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 82 €