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GEBÜHREN DER GEMEINDE UNTERMÜNKHEIM

Die Gemeinde Untermünkheim orientiert sich an den Empfehlungen/Vorgaben des Landesrichtsatz („württembergisches Modell“). Die Gebühren werden jährlich an diese Vorgaben angepasst.

Zusätzlich wird für die Anmeldung Ihres Kindes eine Gebühr von 25€ fällig.

Kinder, die die Ganztagesbetreuung oder die verlängerten Öffnungszeiten ( VÖ7) nutzen, haben die Möglichkeit sich zu einem warmen Mittagessen anzumelden. Hierfür wird zusätzlich ein Betrag von 4 € pro Mittagessen erhoben.  Eltern deren Kindergartenbeitrag vom Landratsamt übernommen wird, können eine Übernahme der Kosten des Mittagessens beantragen.

Ihr Ansprechpartner im Rathaus wenn es um Fragen rund um die Gebühren geht:

Veronika Flaig
0791 97087-14
E-Mail

1. Höhe der Elternbeiträge für den Kindergarten Ü3 (VÖ 6)

Der ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 geltende Elternbeitrag beträgt:

Anzahl der Kinder Kosten (mtl.)
für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 199 €
für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 154 €
für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 105 €
für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 35 €
für Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr verdoppelt sich der Beitrag

2. Höhe der Elternbeiträge für die Verlängerte Öffnungszeiten Ü3 (VÖ 7)

Der ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 geltende Elternbeitrag beträgt:

Anzahl der Kinder Kosten (mtl.)
für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 232 €
für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 180 €
für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 123 €
für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 41 €
für Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr verdoppelt sich der Beitrag

3. Höhe der Elternbeiträge für Ganztagsbetreuung (GT)

Der ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 geltende Elternbeitrag beträgt:

Ganztagesbetreuung Ü3 (GT)

1 Kind

< 18 Jahre

2 Kinder

< 18 Jahre

3 Kinder

< 18 Jahre

> 3 Kinder

< 18 Jahre

GT 1 x pro Woche 278 € 216 € 148 € 49 €
GT 2 x pro Woche 325 € 252 € 172 € 57 €
GT 3 x pro Woche 371 € 288 € 197 € 66 €
GT 4 x pro Woche 418 € 324 € 221 € 74 €
Für Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr verdoppelt sich der Beitrag

1. Höhe der Elternbeiträge für die Kleinkindbetreuung U3 (VÖ6):

Der ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 geltende Elternbeitrag beträgt:

Anzahl der Kinder Kosten (mtl.)
für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 589 €
für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 438 €
für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 295 €
für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 116 €

2. Höhe der Elternbeiträge für drei zusammenhängende Tage pro Woche (VÖ6)

Der ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 geltende Elternbeitrag beträgt:

Anzahl der Kinder Kosten (mtl.)
für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 353 €
für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 263 €
für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 177 €
für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 70 €

1. Höhe der Elternbeiträge für die Kleinkindbetreuung U3 (VÖ7):

Der ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 geltende Elternbeitrag beträgt:

Anzahl der Kinder Kosten (mtl.)
für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 687 €
für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 511 €
für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 344 €
für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 135 €

2. Höhe der Elternbeiträge für drei zusammenhängende Tage pro Woche

Der ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 geltende Elternbeitrag beträgt:

Anzahl der Kinder Kosten (mtl.)
für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 412 €
für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 307 €
für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 206 €
für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 81 €