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GEBÜHREN DER GEMEINDE UNTERMÜNKHEIM

Die Gemeinde Untermünkheim orientiert sich an den Empfehlungen/Vorgaben des Landesrichtsatz („württembergisches Modell“). Die Gebühren werden jährlich an diese Vorgaben angepasst.

Zusätzlich wird ein Betrag von 4 € pro Mittagessen erhoben.  Kinder, die die Ganztagesbetreuung oder die verlängerten Öffnungszeiten ( VÖ7) nutzen, haben die Möglichkeit sich zu einem warmen Mittagessen anzumelden. Eltern deren Kindergartenbeitrag vom Landratsamt übernommen wird, können eine Übernahme der Kosten des Mittagessens beantragen.

Ihr Ansprechpartner im Rathaus wenn es um Fragen rund um die Gebühren geht:

Veronika Flaig
0791 97087-14
E-Mail

1. Höhe der Elternbeiträge für den Kindergarten Ü3 (VÖ 6)

Der ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 geltende Elternbeitrag beträgt:

Anzahl der Kinder Kosten (mtl.)
für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 185 €
für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 144 €
für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 98 €
für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 33 €
für Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr verdoppelt sich der Beitrag

2. Höhe der Elternbeiträge für die Verlängerte Öffnungszeiten Ü3 (VÖ 7)

Der ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 geltende Elternbeitrag beträgt:

Anzahl der Kinder Kosten (mtl.)
für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 216 €
für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 168 €
für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 114 €
für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 39 €
für Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr verdoppelt sich der Beitrag

3. Höhe der Elternbeiträge für Ganztagsbetreuung (GT)

Der ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 geltende Elternbeitrag beträgt:

Ganztagesbetreuung Ü3 (GT)

1 Kind

< 18 Jahre

2 Kinder

< 18 Jahre

3 Kinder

< 18 Jahre

> 3 Kinder

< 18 Jahre

GT 1 x pro Woche 259 € 202 € 137 € 47 €
GT 2 x pro Woche 302 € 235 € 160 € 55 €
GT 3 x pro Woche 346 € 269 € 182 € 62 €
GT 4 x pro Woche 389 € 302 € 205 € 70 €
Für Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr verdoppelt sich der Beitrag

1. Höhe der Elternbeiträge für die Kleinkindbetreuung U3 (VÖ6):

Der ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 geltende Elternbeitrag beträgt:

Anzahl der Kinder Kosten (mtl.)
für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 549 €
für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 408 €
für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 275 €
für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 109 €

2. Höhe der Elternbeiträge für drei zusammenhängende Tage pro Woche (VÖ6)

Der ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 geltende Elternbeitrag beträgt:

Anzahl der Kinder Kosten (mtl.)
für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 329 €
für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 245 €
für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 165 €
für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 65 €

1. Höhe der Elternbeiträge für die Kleinkindbetreuung U3 (VÖ7):

Der ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 geltende Elternbeitrag beträgt:

Anzahl der Kinder Kosten (mtl.)
für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 641 €
für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 476 €
für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 321 €
für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 127 €

2. Höhe der Elternbeiträge für drei zusammenhängende Tage pro Woche

Der ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 geltende Elternbeitrag beträgt:

Anzahl der Kinder Kosten (mtl.)
für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 385 €
für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 286 €
für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 193 €
für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 76 €