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GEBÜHREN DER GEMEINDE UNTERMÜNKHEIM

Die Gemeinde Untermünkheim orientiert sich an den Empfehlungen/Vorgaben des Landesrichtsatz („württembergisches Modell“). Die Gebühren für eine 6 h Betreuung Verlängerte Öffnungszeit (VÖ), der Ganztagsbetreuung (GT) oder einer Vor- und Nachmittagsbetreuung werden jährlich an diese Vorgaben angepasst.

Zusätzlich wird ein Betrag von 4 € pro Mittagessen (gilt ab September) erhoben.  Kinder, die die Ganztagesbetreuung oder die verlängerten Öffnungszeiten nutzen, haben die Möglichkeit sich zu einem warmen Mittagessen anzumelden. Eltern deren Kindergartenbeitrag vom Landratsamt übernommen wird, können eine Übernahme der Kosten des Mittagessens beantragen.

Ihr Ansprechpartner im Rathaus wenn es um Fragen rund um die Gebühren geht:

Veronika Zollner
0791 97087-14
E-Mail

1. Höhe der Elternbeiträge für den Kindergarten Ü3 (RG)

Der ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 geltende Elternbeitrag beträgt:

Anzahl der Kinder Kosten (mtl.)
für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 127 €
für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 99€
für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 66 €
für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 22 €
für Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr verdoppelt sich der Beitrag

2. Höhe der Elternbeiträge für die Verlängerte Öffnungszeiten Ü3 (VÖ)

Der ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 geltende Elternbeitrag beträgt:

Anzahl der Kinder Kosten (mtl.)
für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 148 €
für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 116 €
für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 77 €
für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 26 €
für Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr verdoppelt sich der Beitrag

3. Höhe der Elternbeiträge für Ganztagsbetreuung (GT)

Der ab dem Kindergartenjahr 2018/2019 geltende Elternbeitrag beträgt:

Ganztagesbetreuung Ü3 (GT)

1 Kind

< 18 Jahre

2 Kinder

< 18 Jahre

3 Kinder

< 18 Jahre

> 3 Kinder

< 18 Jahre

GT 1 x pro Woche 178 € 139 € 92 € 31 €
GT 2 x pro Woche 207 € 162 € 108 € 36 €
GT 3 x pro Woche 237 € 186€ 123 € 42 €
GT 4 x pro Woche 266 € 209 € 139 € 47 €
Für Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr verdoppelt sich der Beitrag

1. Höhe der Elternbeiträge für die Kleinkindbetreuung U3 (VÖ6):

Der ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 geltende Elternbeitrag beträgt:

Anzahl der Kinder Kosten (mtl.)
für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 376 €
für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 279 €
für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 189€
für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 75 €

2. Höhe der Elternbeiträge für drei zusammenhängende Tage pro Woche

Der ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 geltende Elternbeitrag beträgt:

Anzahl der Kinder Kosten (mtl.)
für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 226 €
für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 167 €
für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 113 €
für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 45 €

1. Höhe der Elternbeiträge für die Kleinkindbetreuung U3 (VÖ7):

Der ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 geltende Elternbeitrag beträgt:

Anzahl der Kinder Kosten (mtl.)
für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 439 €
für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 326 €
für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 221 €
für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 88 €

2. Höhe der Elternbeiträge für drei zusammenhängende Tage pro Woche

Der ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 geltende Elternbeitrag beträgt:

Anzahl der Kinder Kosten (mtl.)
für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 263 €
für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 196 €
für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 133 €
für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 53 €