Die Landesregierung hat angekündigt, dass ab dem 18. Mai 2020 in den Kindertageseinrichtungen die Betreuung schrittweise in Richtung eines eingeschränkten Regelbetriebs ausweitet werden kann. Der beschlossene rechtliche Rahmen wird in der nächsten Änderung der Corona-Verordnung der Landesregierung aufgenommen, die voraussichtlich am Samstag notverkündet wird.

Die Organisation dieser Betreuung erfordert einen Vorlauf um die Ausweitung in Hinblick auf die räumlichen und personellen Voraussetzungen sowie die Einhaltung des Infektionsschutzes zu planen und ggf. umzusetzen zu können.

Zum jetzigen Zeitpunkt besteht noch nicht die rechtliche Grundlage zur schrittweisen Öffnung zum eingeschränkten Regelbetrieb. Des Weiteren sind bisher nur die Eckpunkte für Umsetzungskonzepte durch die gemeinsame Pressemitteilung des Kultusministeriums, des Städtetags, des Gemeindetags und des Landkreistags vom 14.05.2020 bekannt.

Nach Verkündung der neuen Änderung der Corona-Verordnung können die weiteren Vorbereitungen getroffen werden.

Aufgrund des Feiertags nächste Woche wird die schrittweise Öffnung planmäßig erst ab Montag, 25.05.2020 möglich sein.

Über das weitere Vorgehen werden die Eltern durch das Personal des Kindergartens zu gegebener Zeit informiert.

Wir bitten um Verständnis.

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